Allgemeine Geschäftbedingungen
Vertragsbedingungen für Mietgegenstände der NOMI GmbH
Geltung der Bedingungen
Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Vertragbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsschluß
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Ausweispflicht
Wenn Sie bei NOMI GmbH mieten möchten, bitten unsere Mitarbeiter Sie vorab um Vorlage oder Personalausweises.
Anzahlung
Ist der Mieter Neukunde bei NOMI GmbH, oder dem Vermieter nicht bekannt, behält sich NOMI GmbH vor bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu erheben, die bis 50 % des Mietpreises betragen kann.
Kaution
Vor Übernahme der Mietgegenstände hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 200 % des vereinbarten Mietpreises beim Vermieter in bar zu hinterlegen. Bei Neukunden kann die Kaution bis 500 % des vereinbarten Mietpreises betragen. Die Kaution wird nicht verzinst. Sie wird dem Mieter zurückgegeben, sobald dieser sämtlichen seiner vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Mietzeit
Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, drei Kalendertage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, als Entschädigung jeweils für angefangene drei Tage einen weiteren Mietzeitraum von drei Kalendertagen zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Mietpreise ergeben sich aus beigefügter Mietpreisliste. Die Mietpreise verstehen sich als Abholpreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Die angegebenen Mietpreise sind Stückpreise und gelten für einmalige Benutzung während der vereinbarten Mietzeit. Bei wiederholter Benutzung in der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter dieses vorher bekannt geben und es wird ein anderer Mietpreis vereinbart.
Werden längere Mietzeiten als 3 Tage vereinbart, so wird für die ersten drei Tage die normale Mietgebühr und ab dem 1. Verlängerungstag 30 % der zuvor dargestellten Mietgebühr pro Verlängerungstag berechnet. Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Übernahme der Mietgegenstände rein netto, ohne Abzug, zahlbar.
Mindestauftragsgröße
Die Mindestauftragsgröße beträgt 200,00 € netto. Bei Mietaufträgen unter 200,00 € netto , berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € netto.
Übergabe und Rückgabe
Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit dem jeweils gültigen Satz berechnet.
Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung.
Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, so wird ein Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis berechnet. Für ungereinigt zurückgelieferte Mietgegenstände berechnet der Vermieter dem Mieter einen Aufpreis von 40 % auf den Mietpreis. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Person müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.
Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen im Lager des Vermieters durchzuführen. Zählung vor Ort bei Abholung wird nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.
Bei der Rücknahme berechnen wir eine Pauschale für die Endkontrolle von 30,00 €.
Öffnungszeiten
Die Abhol- und die Rücknahmezeiten werden individuell vereinbart.
Haftung des Vermieters und des Mieters
Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhal¬ten zu haben und im gleichen Zustand an NOMI GmbH zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sor¬ge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch NOMI GmbH anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für NOMI GmbH versichert halten.
Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Entsteht ein Mangel der Mietsache nach Vertragsschluß, so haftet der Vermieter für daraus resultierende Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter beschränkt auf den nach der Art des Mietobjektes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal bis zu Höhe des Fünffachen der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Gegenüber Unternehmern haftet der Vermieter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Verschulden des Mieters hat dieser jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert zu ersetzen. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden mit dem in der Mietpreisliste angegebenen Wiederbeschaffungspreis dem Mieter berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.
Leistungsstörungen / vorzeitige Kündigung
Nach der Auftragserteilung kann der Mieter seine Bestellung bis zu Beginn der vereinbarten Mietperiode kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Vermieter berechtigt eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:
bis 90 Tage vor Beginn der Mietperiode 50% vom Mietpreis, Ba-Gebühr
bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode 60% vom Mietpreis, Ba-Gebühr
bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 70% vom Mietpreis, Ba-Gebühr
bei späterer Kündigung 90% vom Mietpreis, Ba-Gebühr
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist. Solche Waren und/oder Dienstleistungen, die vom Vermieter für den Mieter bearbeitet und/oder beschafft wurden, werden dem Mieter zur freien Verfügung und in Rechnung gestellt.
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter ein Recht an der Mietsache geltend macht.
Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln zu verlangen oder mangelbedingte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen. Ferner ist der Mieter nicht berechtigt, ohne die Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe außerordentlich fristlos zu kündigen.
Gültigkeit
Diese Mietbedingungen sind ab 01.06.2009 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 01.06.2009 automatisch ungültig.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Einheitlichen UN-Kaufrechtes.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen NOMI Freizeitartikel GmbH und Mieter ist
D-50000 Köln /Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
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